Status unbekannt

5,56mm x 45 2DK-1LS-1HK, 200er Gurt

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Patronen 5,56mm x 45 gegurtet Verhältnis: 2 Doppelkern - 1 Leuchtspurt - 1 Hartkern, 200er Gurt (AA67) Doppelkern DM11A1; Leuchtspur DM21A1; Hartkern DM31A1

Einordnung

CPV-Codes
  • 35300000
  • 35330000
  • 35331500
NUTS-Codes
  • DE11B
  • DE145
  • DE40C
  • DE71E
  • DE938
  • DEA36
  • DEF0D
Erfüllungsort
  • Beeskow · DE40C · DE
  • Boostedt · DEF0D · DE
  • Dorsten · DEA36 · DE
  • Niederstetten · DE11B · DE
  • Rosbach v.d. Höhe · DE71E · DE
  • Setzingen · DE145 · DE
  • Walsrode · DE938 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Los 1

    Beschreibung

    2.535.134 EA

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 2 · LOT-0002

    Titel

    Los 2

    Beschreibung

    1.650.000 EA

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 581278-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.