Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 2.2, Mansfelder Straße West, Verkehrs- und Tiefbau
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft
- Art des Auftraggebers
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Stadtbahnprogramm Halle (Saale), Vorhaben 2.2 - Mansfelder Straße West, Objekt-Nr.: 10 10 15, Auftragsteil 06.02.01 Verkehrs- und Tiefbau Grundhafter Ausbau mit Trassenneuordnung und umfangreichen Leitungsbau mit: Gleisbau, Fahrleitungsbau, Bahnstromanlagen, Haltestellen, Kommunikationsanlagen, Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Stützmauern, Verkehrssicherung, LSA-Anlagen, Grünflächen, Rohr- und Kabelleitungsbau, Kanalarbeiten
Einordnung
- CPV-Codes
- 45233120
- 45234116
- NUTS-Codes
- DEE02
- Erfüllungsort
- DEE02 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 2.2, Mansfelder Straße West, Verkehrs- und Tiefbau
- Beschreibung
Verkehrs- und Tiefbau
- CPV-Codes
- 45233120
- 45234116
- NUTS-Codes
- DEE02
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/580798-2026Bekanntmachung · text/html · de
- https://ted.europa.eu/en/notice/580798-2026/xmlBekanntmachung · application/xml
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 580798-2026.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.