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Rahmenvereinbarung über Bereitstellung von Kraftstoffen über ein Tankkartensystem

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

Laut Quelle: 2026-09-22T10:00:00+02:00

Auftraggeber

BVC Behörde für Inneres und Sport

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert

ab 22.800.000,00 EUR (geschätzt)

Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Kraftstoffen und Strom über ein Tankkartensystem für Dienstkraftfahrzeuge verschiedener Dienststellen und öffentlicher Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg, einschließlich der Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der polizeieigenen Tankstelle

Einordnung

CPV-Codes
  • 09100000
  • 30163100
  • 45259000
  • 63712600
  • 66172000
NUTS-Codes
  • DE600
Erfüllungsort
  • Hamburg · DE600 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Rahmenvereinbarung über Bereitstellung von Kraftstoffen über ein Tankkartensystem

    Beschreibung

    Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Kraftstoffen und Strom über ein Tankkartensystem für Dienstkraftfahrzeuge verschiedener Dienststellen und öffentlicher Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg, einschließlich der Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der polizeieigenen Tankstelle

    CPV-Codes
    • 09100000
    • 30163100
    • 45259000
    • 63712600
    • 66172000
    NUTS-Codes
    • DE600
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 580077-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.