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GGSD wg. Lieferleistung technischer Geräte (Laptops, Convertibles, Tablets) (Kopie)

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

Laut Quelle: 2026-09-23T18:00:00+02:00

Auftraggeber

Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste -DAA- mbH

Art des Auftraggebers

Sonstiger Auftraggeber

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Lieferleistung von Laptops, Convertibles mit Stift und Tablets mit Stift und Tastatur

Einordnung

CPV-Codes
  • 30213100
  • 30213200
  • 30213300
NUTS-Codes
  • DE254
Erfüllungsort
  • Nürnberg · DE254 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Laptops

    Beschreibung

    siehe Leistungsverzeichnis

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • DE254
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 2 · LOT-0002

    Titel

    Convertibles mit Stift

    Beschreibung

    siehe Leistungsverzeichnis

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • DE254
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 3 · LOT-0003

    Titel

    Tablets mit Stift und Tastatur

    Beschreibung

    siehe Leistungsverzeichnis

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • DE254
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 577779-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.