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RMV-KombiTicketsystem (Wallet, Mobil und Print@Home)

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

Laut Quelle: 2026-09-28T11:00:00+02:00

Auftraggeber

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH

Art des Auftraggebers

Öffentliches Unternehmen

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsbeginn
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Gegenstand der Vergabe ist die Konzeption, Entwicklung und der Betrieb eines veranstalter- und nutzerbasierten RMV-KombiTicketsystems als Software as a Service (SaaS). Das System dient der Ausgabe und Verwaltung von ÖPNV-Fahrtberechtigungen in Verbindung mit Veranstaltungs- und Dienstleistungstickets. Es umfasst insbesondere einen Webzugang für RMV-Administratoren, eine Web-App sowie die geeigneten Schnittstellen zur Anbindung von Veranstaltern und Ticketingdienstleistern. Das RMV-KombiTicket ist als HandyTicket-Mobil, HandyTicket-Wallet und Print@Home-Ticket bereitzustellen. Nutzer müssen ein erfolgreich ausgestelltes RMV-KombiTicket in allen drei Ticketformen abrufen und als gültige Fahrtberechtigung nutzen können. Die Ausstellung muss sowohl durch einen unmittelbaren Abruf durch den Veranstalter als auch durch eine Personalisierung und Aktivierung durch den Nutzer ermöglicht werden. Zusätzlich ist ein Verfahren zur Bereitstellung und Verteilung von Event-Codes ohne direkte Schnittstellenanbindung vorzusehen. Das System muss die Anwenderrollen Nutzer, Veranstalter, Ticketingdienstleister und RMV mit jeweils geeigneten Funktionen und Berechtigungen unterstützen. Der Auftragnehmer übernimmt neben der technischen Umsetzung insbesondere den sicheren, zuverlässigen und dauerhaft verfügbaren Betrieb des RMV-KombiTicketsystems einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen.

Einordnung

CPV-Codes
  • 72261000
  • 72262000
  • 72263000
  • 72268000
NUTS-Codes
  • DE71A
Erfüllungsort
  • DE71A · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    RMV-KombiTicketsystem (Wallet, Mobil und Print@Home)

    Beschreibung

    Gegenstand der Vergabe ist die Konzeption, Entwicklung und der Betrieb eines veranstalter- und nutzerbasierten RMV-KombiTicketsystems als Software as a Service (SaaS). Das System dient der Ausgabe und Verwaltung von ÖPNV-Fahrtberechtigungen in Verbindung mit Veranstaltungs- und Dienstleistungstickets. Es umfasst insbesondere einen Webzugang für RMV-Administratoren, eine Web-App sowie die geeigneten Schnittstellen zur Anbindung von Veranstaltern und Ticketingdienstleistern. Das RMV-KombiTicket ist als HandyTicket-Mobil, HandyTicket-Wallet und Print@Home-Ticket bereitzustellen. Nutzer müssen ein erfolgreich ausgestelltes RMV-KombiTicket in allen drei Ticketformen abrufen und als gültige Fahrtberechtigung nutzen können. Die Ausstellung muss sowohl durch einen unmittelbaren Abruf durch den Veranstalter als auch durch eine Personalisierung und Aktivierung durch den Nutzer ermöglicht werden. Zusätzlich ist ein Verfahren zur Bereitstellung und Verteilung von Event-Codes ohne direkte Schnittstellenanbindung vorzusehen. Das System muss die Anwenderrollen Nutzer, Veranstalter, Ticketingdienstleister und RMV mit jeweils geeigneten Funktionen und Berechtigungen unterstützen. Der Auftragnehmer übernimmt neben der technischen Umsetzung insbesondere den sicheren, zuverlässigen und dauerhaft verfügbaren Betrieb des RMV-KombiTicketsystems einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen.

    CPV-Codes
    • 72261000
    • 72262000
    • 72263000
    • 72268000
    NUTS-Codes
    • DE71A
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 577206-2026.

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Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.