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ZUE Olpe Reinigungsdienstleistung

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

Laut Quelle: 2026-09-30T10:00:00+02:00

Auftraggeber

Bezirksregierung Arnsberg -ZVS-

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Reinigungsdienstleistungen in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Olpe der Bezirksregierung Arnsberg. Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Einordnung

CPV-Codes
  • 90910000
  • 90911000
NUTS-Codes
  • DEA59
Erfüllungsort
  • Olpe-Biggesee · DEA59 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Gebäudereinigung

    Beschreibung

    Insgesamt werden 2 Fachlose ausgeschrieben: Gebäudereinigung (Reinigung von Böden/Flächen) sowie Glasreinigung (Reinigung von Glas/Fassaden) in der ZUE Olpe, Am Finkenhagen 15, 57462 Olpe.

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • DEA59
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 2 · LOT-0002

    Titel

    Glasreinigung

    Beschreibung

    Insgesamt werden 2 Fachlose ausgeschrieben: Gebäudereinigung (Reinigung von Böden/Flächen) sowie Glasreinigung (Reinigung von Glas/Fassaden) in der ZUE Olpe, Am Finkenhagen 15, 57462 Olpe.

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • DEA59
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 576908-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.