GC MS/MS
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-18T12:00:00+02:00
- Auftraggeber
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Gaschromatographen mit Tandem-Massenspektrometer (GC-MS/MS, Triple-Quadrupol) inkl. Pyrolyseeinheit, Headspace-Autosampler, temperaturprogrammierbarem Injektor mit aktiver Kühlung, Steuer- und Auswertesoftware sowie Spektrenbibliothek. Das System dient der Identifikation und Quantifizierung organischer Verbindungen im Bereich der Batterieforschung und des Batterierecyclings (Elektrolyt-Zersetzungsprodukte, polymere Zellkomponenten, Schwarzmasse).
Einordnung
- CPV-Codes
- 38432200
- 38433000
- NUTS-Codes
- DE40B
- Erfüllungsort
- Senftenberg · DE40B · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
GC MS/MS
- Beschreibung
Weitere Informationen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt "Vergabeunterlagen".
- CPV-Codes
- 38432200
- 38433000
- NUTS-Codes
- DE40B
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/574973-2026Bekanntmachung · text/html · de
- https://ted.europa.eu/en/notice/574973-2026/xmlBekanntmachung · application/xml
- https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXVZYYDDYYN914NK/documentsVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 574973-2026.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.