Externe Betriebsunterstützung Oracle-Datenbanken
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-22T12:00:00+02:00
- Auftraggeber
DRV Bund Einkaufsmanagement
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Ja
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Betriebsunterstützung bei der Organisation und dem Betrieb der Oracle-Datenbanken
Einordnung
- CPV-Codes
- 72000000
- NUTS-Codes
- DE300
- Erfüllungsort
- Berlin · DE300 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
Externe Betriebsunterstützung Oracle-Datenbanken
- Beschreibung
Die Deutsche Rentenversicherung Bund beabsichtigt den Abschluss eines EVB-IT- Dienstvertrages für folgende IT-Unterstützungsleistung: Betriebsunterstützung bei der Organisation und dem Betrieb der Oracle-Datenbanken Geplanter Leistungszeitraum: 12 Monate voraussichtlicher Leistungsbeginn: 01.01.2027 geschätzte Abrufmenge: 264 Personentage
- CPV-Codes
- 72000000
- NUTS-Codes
- DE300
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/574374-2026Bekanntmachung · text/html · de
- https://ted.europa.eu/en/notice/574374-2026/xmlBekanntmachung · application/xml
- https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-19f7f99603b-8b6a7810291ac0c&PublicationType=0Vergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 574374-2026.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.