Anschaffung einer mobilen Netzersatzanalage 630 kVA
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Stadt Cloppenburg
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
ab 318.000,00 EUR (geschätzt)
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Die Stadt Cloppenburg, Regiebetrieb Kläranlage, beabsichtigt die Beschaffung einer mobilen Netzersatzanlage mit einer elektrischen Dauerleistung von mindestens 630 kVA im PRP-Betrieb nach ISO 8528. Die Gesamtanlage ist vollständig montiert auf einem straßenzugelassenen Tandemfahrgestell zu liefern und für den temporären netzunabhängigen Betrieb sowie für den Insel- und Netzparallelbetrieb einschließlich automatischer Rücksynchronisierung auszulegen. Zum Auftrag gehören die betriebsfertige Bereitstellung, Prüfungen, Zulassungsunterlagen, Dokumentation, Transport, Einweisung und sämtliche zur sicheren Funktion erforderlichen Nebenleistungen.
Einordnung
- CPV-Codes
- 31127000
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Erfüllungsort
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Lose
- Aufteilung in Lose
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/571540-2026Bekanntmachung · text/html · de
- https://ted.europa.eu/en/notice/571540-2026/xmlBekanntmachung · application/xml
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 571540-2026.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.