Unterhalts- und Grundreinigung Stralsund
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-17T23:59:00+02:00
- Auftraggeber
Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Greifswald
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Erbringen von Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen in 14 Liegenschaften der Hansestadt Stralsund
Einordnung
- CPV-Codes
- 90911200
- NUTS-Codes
- DE80L
- Erfüllungsort
- Stralsund · DE80L · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Unterhalts- und Grundreinigung Stralsund I
- Beschreibung
Erbringen von Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen in 6 Liegenschaften der Hansestadt Stralsund
- CPV-Codes
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
- NUTS-Codes
- DE80L
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Los 2 · LOT-0002
- Titel
Unterhalts- und Grundreinigung Stralsund II
- Beschreibung
Erbringen von Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen in 8 Liegenschaften der Hansestadt Stralsund
- CPV-Codes
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
- NUTS-Codes
- DE80L
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/567315-2026Bekanntmachung · text/html · de
- https://ted.europa.eu/en/notice/567315-2026/xmlBekanntmachung · application/xml
- https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/156617Vergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 567315-2026.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.