Medienversorgungsanlagen - Infrastrukturmaßnahmen in Neubauprojekten
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-15T10:00:00+02:00
- Auftraggeber
Universitätsklinikum Aachen AöR
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Medienversorgungsanlagen - Infrastrukturmaßnahmen in Neubauprojekten
Einordnung
- CPV-Codes
- 24111500
- 24111900
- 24113200
- 45000000
- NUTS-Codes
- DEA2D
- Erfüllungsort
- Aachen · DEA2D · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Medienversorgungsanlagen - Infrastrukturmaßnahmen in Neubauprojekten
- Beschreibung
Der Anschluss des Neubau OIP-PNZ an die medizinische Gasversorgung des Hauptgebäudes soll als Redundanzleitungen durch eine Primär- und eine Sekundärversorgung erfolgen. Dazu zählt die Anbindung an Sauerstoff, medizinische Druckluft und Vakuum. Für die Vakuumversorgung sollen zwei Vakuumzentralen hergestellt werden.
- CPV-Codes
- 24111500
- 24111900
- 24113200
- 45000000
- NUTS-Codes
- DEA2D
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/567120-2026Bekanntmachung · text/html · de
- https://ted.europa.eu/en/notice/567120-2026/xmlBekanntmachung · application/xml
- https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJDYYA8Y6LY/documentsVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 567120-2026.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.