Kreisverwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg -Kreishaus Darmstadt, Trakt 1 + 2-
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-08-31T09:40:00+02:00
- Auftraggeber
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg -FB 221 Technisches und strategisches Gebäudemanagement-
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
ab 1.383.293,95 EUR (geschätzt)
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Umbau Energieversorgung
Einordnung
- CPV-Codes
- 45311200
- NUTS-Codes
- DE716
- Erfüllungsort
- Darmstadt · DE716 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Umbau Energieversorgung
- Beschreibung
Die Energieversorgung in der Kreisverwaltung muss erneuert werden. Die Umbauarbeiten und der Austausch der zugehörigen Schaltanlagen inkl. der Kabelumschlussarbeiten sollen im laufenden Betrieb ausgeführt werden. Im Rahmen der Erneuerung der Schaltanlagen werden für die AV und SV-System baulich getrennte Betriebsräume errichtet. Die neuen Betriebsräume sind mit neuen allgemeinen Elektroinstallationen (Beleuchtung, Schalter, Steckdosen etc.) entsprechend auszurüsten. Insgesamt sind vier Schaltanlagen neu zu errichten.
- CPV-Codes
- 45311200
- NUTS-Codes
- DE716
- Geschätzter Wert
ab 1.383.293,95 EUR (geschätzt)
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/566680-2026Bekanntmachung · text/html · de
- https://ted.europa.eu/en/notice/566680-2026/xmlBekanntmachung · application/xml
- https://www.subreport.de/E98586993Vergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 566680-2026.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.