Neubau Lärmschutzanlagen Schwaig
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-22T09:00:00+02:00
- Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern
- Art des Auftraggebers
Öffentliches Unternehmen
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Neubau Lärmschutzanlagen Schwaig
Einordnung
- CPV-Codes
- 45233110
- 45233124
- 45233210
- NUTS-Codes
- DE259
- Erfüllungsort
- BAB A3 bei Schwaig Betr.-km 398+213 bis 400+182, AS Behringsersdorf bis AK Nürnberg Ost · DE259 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
Neubau Lärmschutzanlagen Schwaig
- Beschreibung
-Herstellung provisor. Abscheideranlage -Rückbau und Wiederherstellung Betonschutzwand -Herstellung Erdwall -Deckensanierung -prov. Fahrbahnverbreiterung -Neuverlegung Leerrohre -Abbruch und Entsorgung Lärmschutzwand -Herstellung neue Lärmschutzwände -Abbruch Stützwand -Herstellung Stützwand inkl. Gabionenverblendung -Rückbau und Herstellung Fundamente für Verkehrszeichenbrücken -Markierung und Beschilderung
- CPV-Codes
- 45233110
- 45233124
- 45233210
- NUTS-Codes
- DE259
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/566535-2026Bekanntmachung · text/html · de
- https://ted.europa.eu/en/notice/566535-2026/xmlBekanntmachung · application/xml
- https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19fd178471a-769647041cd1a27Vergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 566535-2026.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.