Status unbekannt

Die Lieferung von Luft-Wasser-Wärmepumpen und Zubehör.

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Stadtwerke München GmbH

Art des Auftraggebers

Öffentliches Unternehmen

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Die Lieferung von Luft-Wasser-Wärmepumpen inklusive der beschriebenen Anlagenkomponenten zur Bereitstellung von Raumwärme und Trinkwarmwasser in Bestandsgebäuden.

Einordnung

CPV-Codes
  • 42511110
NUTS-Codes
  • DE212
Erfüllungsort
  • München · DE212 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Los 1 Wärmepumpen inkl. Zubehör (Segment 1)

    Beschreibung

    Los 1 Wärmepumpen inkl. Zubehör (Segment 1)

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • DE212
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 2 · LOT-0002

    Titel

    Los 2 Wärmepumpen inkl. Zubehör (Segment 2)

    Beschreibung

    Los 2 Wärmepumpen inkl. Zubehör (Segment 2)

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • DE212
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 3 · LOT-0003

    Titel

    Los 3 Nebenkomponenten

    Beschreibung

    Los 3 Nebenkomponenten

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • DE212
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 565814-2026.

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Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.