Status unbekannt

Schwachstellenscanner

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Dataport AöR

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Verfahrensart

Nicht offenes Verfahren

Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens werden folgende Leistungen vergeben: Lieferung und Lizensierung einer „Schwachstellenscanner“ Software; Erbringung von Leistungen zur Integration und Pilotierung (inkl. Schulung); Fachliche und technische Betriebsunterstützung durch Supportleistungen für die Software; Pflege, Wartung und Consulting der gelieferten Software während der Laufzeit von bis zu 5 Jahren.

Einordnung

CPV-Codes
  • 48000000
  • 72000000
NUTS-Codes
  • DEF0B
Erfüllungsort
  • 24161 · DEF0B · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Schwachstellenscanner

    Beschreibung

    Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens werden folgende Leistungen vergeben: Lieferung und Lizensierung einer „Schwachstellenscanner“ Software; Erbringung von Leistungen zur Integration und Pilotierung (inkl. Schulung); Fachliche und technische Betriebsunterstützung durch Supportleistungen für die Software; Pflege, Wartung und Consulting der gelieferten Software während der Laufzeit von bis zu 5 Jahren.

    CPV-Codes
    • 48000000
    • 72000000
    NUTS-Codes
    • DEF0B
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 564696-2026.

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Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.