Rahmenvereinbarung über mobile statische Radlastwaagen (Wiegesystem)
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-15T10:00:00+02:00
- Auftraggeber
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
ab 1.150.000,00 EUR (geschätzt)
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Ja
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für alle Dienststellen der Polizei in Niedersachsen inkl. der Niedersächsischen Inseln getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit. Im gegenseitigen Einvernehmen können die der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von mobilen statischen Radlastwaagen (Wiegesystem). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Einordnung
- CPV-Codes
- 38311000
- 42923000
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Erfüllungsort
- DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Rahmenvereinbarung über mobile statische Radlastwaagen (Wiegesystem)
- Beschreibung
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für alle Dienststellen der Polizei in Niedersachsen inkl. der Niedersächsischen Inseln getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit. Im gegenseitigen Einvernehmen können die der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von mobilen statischen Radlastwaagen (Wiegesystem). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
- CPV-Codes
- 38311000
- 42923000
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/563888-2026Bekanntmachung · text/html · de
- https://ted.europa.eu/en/notice/563888-2026/xmlBekanntmachung · application/xml
- https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRK4S/documentsVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 563888-2026.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.