Lieferung von Futterrohren (Casings) für die Geothermie Michaelibad.
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
SWM Services GmbH
- Art des Auftraggebers
Öffentliches Unternehmen
- Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Die Lieferung von nahtlosen Futterrohren (seamless Casings) nach ISO 11960 (API 5CT) (ca. 8.400 m 20“, ca. 10.000 m 13.5/8“, ca. 7.600 m 13.3/8“ und ca. 11.100 m 9.5/8“) mit Premium- und Semi-Premium-Verbindern für 8 geothermische Tiefbohrungen am Standort Michaelibad in München.
Einordnung
- CPV-Codes
- 44163100
- 44164300
- NUTS-Codes
- DE212
- Erfüllungsort
- München · DE212 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
Die Lieferung von Futterrohren (Casings) für die Geothermie Michaelibad.
- Beschreibung
Die Lieferung von nahtlosen Futterrohren (seamless Casings) nach ISO 11960 (API 5CT) (ca. 8.400 m 20“, ca. 10.000 m 13.5/8“, ca. 7.600 m 13.3/8“ und ca. 11.100 m 9.5/8“) mit Premium- und Semi-Premium-Verbindern für 8 geothermische Tiefbohrungen am Standort Michaelibad in München.
- CPV-Codes
- 44163100
- 44164300
- NUTS-Codes
- DE212
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/563767-2026Bekanntmachung · text/html · de
- https://ted.europa.eu/en/notice/563767-2026/xmlBekanntmachung · application/xml
- https://www.swm.de/einkaufVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 563767-2026.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.