EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Grüngut für die Stadt Mühlheim am Main
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-15T11:00:00+02:00
- Auftraggeber
Stadt Mühlheim am Main
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Die Leistung wird in einem Los ausgeschrieben: Übernahme, Transport und Verwertung von Grünabfall.
Einordnung
- CPV-Codes
- 90500000
- 90512000
- 90513000
- 90514000
- NUTS-Codes
- DE71C
- Erfüllungsort
- Mühlheim am Main · DE71C · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Übernahme, Transport und Verwertung von Grünabfall
- Beschreibung
- Der Grünabfall enthält sowohl holzige Bestandteile (Baum- und Strauchschnitt) als auch "nasse" Bestandteile (Laub- und Rasenschnitt). Er wird nicht in getrennten Fraktionen übergeben. - Regelmäßige Übernahme, Transport und Verwertung der Grünabfälle (i.d.R. 14-tägig außerhalb der Öffnungszeiten) auf Anforderung (inkl. Entsorgung von Störstoffen). Das Verladegerät ist vom Auftragnehmer zu stellen. - Mengenspannbreite: 2.200 – 3.000 Mg/a
- CPV-Codes
- 90500000
- 90512000
- 90513000
- 90514000
- NUTS-Codes
- DE71C
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/563268-2026Bekanntmachung · text/html · de
- https://ted.europa.eu/en/notice/563268-2026/xmlBekanntmachung · application/xml
- https://www.subreport.de/E24791646Vergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 563268-2026.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.