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Rahmenvertrag Archivierung, Aktenauslagerung und Digitalisierung

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

Laut Quelle: 2026-09-15T08:30:00+02:00

Auftraggeber

Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Ja

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH beabsichtigt die Vergabe von Leistungen zur externen Lagerung und Verwaltung diverser Archiveinheiten. Diese bestehen aus diversen Akteneinheiten in Papierform, inkl. dort integrierter Datenträger auf CD-R, Mikrofilmen, Sicherheitsbänder, sowie Magnetbänder. Ein Gesamtumfang von derzeit ca. 53.000 Stück Archiveinheiten (Stk./AE). Der Umfang der Beauftragung setzt sich zusammen aus der einmalig stattfindenden Erstübernahme von derzeit ca. 53.000 Stück Archiveinheiten (Stk./AE) gelagert in Kartonagen vom Standort der beiden derzeitigen AN. Sowie der alle 1 bis 2 Jahre stattfindenden Erstauslagerung von ca. 3000 Stück Archiveinheiten (Stk./AE) vom Standort BIM, und der jährlich stattfindenden Kassation von ca. 4.500 Stück Archiveinheiten (Stk./AE). Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Leistungen, die auf Abruf zu erbringen sind. Ausgeschrieben wird deshalb ein Rahmenvertrag ohne Anspruch auf ein festes Auftragsvolumen. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengenangaben sind angenommene Mengen aus Erfahrungswerten der letzten Jahre. Sie dienen in dieser Ausschreibung lediglich der Kalkulation und Bewertung. Es besteht kein Anspruch auf die angegebenen Mengen. Alle Angebotspositionen sind in sich einzeln zu kalkulieren. Die Erfassung und Übernahme der Akten beginnt zum 01.12.2026. Die Vertragsdauer beträgt 4 Jahre. Der Vertrag endet zum 31.11.2030.

Einordnung

CPV-Codes
  • 79995100
NUTS-Codes
  • DE300
Erfüllungsort
  • Berlin · DE300 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Rahmenvertrag Archivierung, Aktenauslagerung und Digitalisierung

    Beschreibung

    Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH beabsichtigt die Vergabe von Leistungen zur externen Lagerung und Verwaltung diverser Archiveinheiten. Diese bestehen aus diversen Akteneinheiten in Papierform, inkl. dort integrierter Datenträger auf CD-R, Mikrofilmen, Sicherheitsbänder, sowie Magnetbänder. Ein Gesamtumfang von derzeit ca. 53.000 Stück Archiveinheiten (Stk./AE). Der Umfang der Beauftragung setzt sich zusammen aus der einmalig stattfindenden Erstübernahme von derzeit ca. 53.000 Stück Archiveinheiten (Stk./AE) gelagert in Kartonagen vom Standort der beiden derzeitigen AN. Sowie der alle 1 bis 2 Jahre stattfindenden Erstauslagerung von ca. 3000 Stück Archiveinheiten (Stk./AE) vom Standort BIM, und der jährlich stattfindenden Kassation von ca. 4.500 Stück Archiveinheiten (Stk./AE). Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Leistungen, die auf Abruf zu erbringen sind. Ausgeschrieben wird deshalb ein Rahmenvertrag ohne Anspruch auf ein festes Auftragsvolumen. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengenangaben sind angenommene Mengen aus Erfahrungswerten der letzten Jahre. Sie dienen in dieser Ausschreibung lediglich der Kalkulation und Bewertung. Es besteht kein Anspruch auf die angegebenen Mengen. Alle Angebotspositionen sind in sich einzeln zu kalkulieren. Die Erfassung und Übernahme der Akten beginnt zum 01.12.2026. Die Vertragsdauer beträgt 4 Jahre. Der Vertrag endet zum 31.11.2030.

    CPV-Codes
    • 79995100
    NUTS-Codes
    • DE300
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 562444-2026.

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Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.