Rahmenvereinbarung Drehleiter DLAK 23/12
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-08-31T12:00:00+02:00
- Auftraggeber
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Ja
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Drehleitern (DLAK 23/12) für verschiedene Aufgabenträger des Brandschutzes im Land Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen
Einordnung
- CPV-Codes
- 34144211
- NUTS-Codes
- DE40E
- DE80J
- Erfüllungsort
- Borkheide · DE40E · DE
- Malchow · DE80J · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Rahmenvereinbarung Drehleiter DLAK 23/12
- Beschreibung
Für die Produktgruppe "Hubrettungsfahrzeuge" vom Online-Shop der Zentralstelle für Beschaffung des Landes Brandenburg (ZfB), organisatorisch eingerichtet im Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol), werden Fahrzeuge vom oben benannten Fahrzeugtyp benötigt.
- CPV-Codes
- 34144211
- NUTS-Codes
- DE40E
- DE80J
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/561748-2026Bekanntmachung · text/html · de
- https://ted.europa.eu/en/notice/561748-2026/xmlBekanntmachung · application/xml
- https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSDYYDYTWA0GVRS/documentsVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 561748-2026.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.