cUAS-Detektionssysteme für Flughäfen
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Ja
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Beschaffung von cUAS-Detektionssystemen für vier Flughäfen inkl. folgender Leistungen: - IKT Hardware - Transport, Aufbau und Inbetriebnahme - Schulung
Einordnung
- CPV-Codes
- 35000000
- NUTS-Codes
- DEA22
- Erfüllungsort
- Bonn · DEA22 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
cUAS-Detektionssysteme für Flughäfen
- Beschreibung
Passive RF-Drohnendetektionssysteme für Flughäfen inkl. C2-System und IKT-Hardware - Mindestreichweite von 4 km / Sensor - Lokalisierung, Tracking und Klassifizierung der Drohne und des Fernpiloten - Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Support - Schulung am System
- CPV-Codes
- 35000000
- NUTS-Codes
- DEA22
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/561388-2026Bekanntmachung · text/html · de
- https://ted.europa.eu/en/notice/561388-2026/xmlBekanntmachung · application/xml
- https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=880917Vergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 561388-2026.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.