Quartiersmanagement - Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Barth Süd"
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Stadt Barth - Der Bürgermeister
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Quartiersmanagement "Barth Süd"
Einordnung
- CPV-Codes
- 71000000
- 71241000
- NUTS-Codes
- DE80L
- Erfüllungsort
- Barth · DE80L · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Quartiersmanagement - Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Barth Süd"
- Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist Durchführung und Abwicklung von Maßnahmen des Förderprogramms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" als Quartiersmanager der Stadt Barth in dem Gebiet der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Barth Süd". Näheres zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- CPV-Codes
- 71000000
- 71241000
- NUTS-Codes
- DE80L
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/561340-2026Bekanntmachung · text/html · de
- https://ted.europa.eu/en/notice/561340-2026/xmlBekanntmachung · application/xml
- https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYBMQQ8/documentsVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 561340-2026.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.