Läuft

CFvWG - 4.-5. BA - Malerarbeiten außen

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

Laut Quelle: 2026-09-14T10:00:00+02:00

Auftraggeber

Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Es ist folgender Leistungsumfang zu erbringen: Leistungsbereich 4. BA: Bauteil Ost - Überholungsbeschichtung von Aluminium Fassadenbekleidungen vor den Stützen 1.-3.OG - Überholungsbeschichtung von HPL-Fassadenbekleidungen vor den Stützen EG bis 3.OG - Endbeschichtung der erneuerten und bauseitig vorgrundierten Aluminiumblechverkleidung der Stützen Leistungsbereich 5.BA: Bauteil West - Überholungsbeschichtung von Aluminium Fassadenbekleidungen vor den Stützen 1.-3.OG - Überholungsbeschichtung von HPL-Fassadenbekleidungen vor den Stützen EG bis 3.OG - Endbeschichtung der erneuerten und bauseitig vorgrundierten Aluminiumblechverkleidung der Stützen 4. Bauabschnitt: 4 Wochen, Juni 2027 5. Bauabschnitt: 4 Wochen, Juni 2028

Einordnung

CPV-Codes
  • 45442100
  • 45442120
NUTS-Codes
  • DEA1C
Erfüllungsort
  • Ratingen · DEA1C · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    CFvWG - 4.-5. BA - Malerarbeiten außen

    Beschreibung

    Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

    CPV-Codes
    • 45442100
    • 45442120
    NUTS-Codes
    • DEA1C
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 561129-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.