Läuft

K 2269 Ersatzpflanzung Alberstedt

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

Laut Quelle: 2026-09-08T10:00:00+02:00

Auftraggeber

Landkreis Saalekreis

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsbeginn
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Die Bauleistung umfasst die Pflanzung von 64 Obst- und Laubbäumen an drei Standorten (Alberstedt, Langeneichstädt, an der K 2272 bei Gatterstädt). In Alberstedt erfolgt die Pflanzung auf 3 Teilflächen. Die Maßnahmenflächen sind insgesamt 5 Jahre zu pflegen.

Einordnung

CPV-Codes
  • 43000000
  • 44000000
  • 45000000
  • 71000000
NUTS-Codes
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Erfüllungsort
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    K 2269 Ersatzpflanzung Alberstedt

    Beschreibung

    Die Bauleistung umfasst die Pflanzung von 64 Obst- und Laubbäumen an drei Standorten (Alberstedt, Langeneichstädt, an der K 2272 bei Gatterstädt). In Alberstedt erfolgt die Pflanzung auf 3 Teilflächen. Die Maßnahmenflächen sind insgesamt 5 Jahre zu pflegen.

    CPV-Codes
    • 43000000
    • 44000000
    • 45000000
    • 71000000
    NUTS-Codes
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: f67a7ac4-d662-4b30-9d6c-6c8bec399e83.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.