Zertifierung der Wehrtechnischen Dienststellen nach DIN EN ISO 9001
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-15T13:00:00+02:00
- Auftraggeber
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
- Art des Auftraggebers
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Zertifizierung der Wehrtechnischen Dienststellenl nach DIN EN ISO 9001 Gesamtmenge bzw. - umfang der Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Einordnung
- CPV-Codes
- 75120000
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Erfüllungsort
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
Zertifierung der Wehrtechnischen Dienststellen nach DIN EN ISO 9001
- Beschreibung
Zertifizierung der Wehrtechnischen Dienststellenl nach DIN EN ISO 9001 Gesamtmenge bzw. - umfang der Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
- CPV-Codes
- 75120000
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/f37ab598-393f-4cb8-a32b-8d2dd235acc5Bekanntmachung · application/xml · de
- https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=884541Vergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: f37ab598-393f-4cb8-a32b-8d2dd235acc5.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.