Studie DDiD 2027 - Horizon Scan. Trendanalyse des DSC zur Entwicklung digitaler Dienste in Deutschland
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Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-15T10:00:00+02:00
- Auftraggeber
Bundesnetzagentur
- Art des Auftraggebers
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Sudie "DDiD 2027 - Horizon Scan. Trendanalyse des DSC zur Entwicklung digitaler Dienste in Deutschland" Siehe Leistungsbeschreibung i.V.m. Leistungsverzeichnis
Einordnung
- CPV-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Erfüllungsort
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
Studie DDiD 2027 - Horizon Scan. Trendanalyse des DSC zur Entwicklung digitaler Dienste in Deutschland
- Beschreibung
Sudie "DDiD 2027 - Horizon Scan. Trendanalyse des DSC zur Entwicklung digitaler Dienste in Deutschland" Siehe Leistungsbeschreibung i.V.m. Leistungsverzeichnis
- CPV-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/df32477a-3499-407a-8e6b-10d058fe7657Bekanntmachung · application/xml · de
- https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=879272Vergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: df32477a-3499-407a-8e6b-10d058fe7657.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.