Maschinen-, Prozess- und Verfahrenstechnik - Umbau Kläranlage BA 1
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Stadtwerke Schramberg Eigenbetrieb Abwasserbehandlung e.K.
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Sanierung und Erweiterung Kläranlage Schramberg: Lieferung und Einbau einer Rechenanlage, Maschinentechnik und Vorklärung
Einordnung
- CPV-Codes
- 45252130
- NUTS-Codes
- DE135
- Erfüllungsort
- Schramberg · DE135 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · PAR-0001
- Titel
Maschinen-, Prozess- und Verfahrenstechnik - Umbau Kläranlage BA 1
- Beschreibung
Lieferung und Einbau einer redundanten Rechenanlage einschl. Räumer für 357 l/sec. Ungefähre Hauptmassen: - 2 Stück Rechen inkl. Rechengutwaschpresse - 1 Stück Sandfangräumer - 1 Stück Sandwaschklassierer - 1 Stück Vorklärbeckenräumer (Rundräumer) - 1 Stück Havariebeckenräumer (Rundräumer) - Kleinleitungen & Armaturen - Lüftungstechnik & Heizung - Schlosserarbeiten - Abbruch- & Demontagearbeiten
- CPV-Codes
- 45252130
- NUTS-Codes
- DE135
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/c677d10b-a81b-4a15-9e14-8bb1e387b32eBekanntmachung · application/xml · de
- https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH4MQVD/documentsVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: c677d10b-a81b-4a15-9e14-8bb1e387b32e.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.