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Johannes-Kepler-Gymnasium Ersatzbau - Grundleitungen und Tiefbau (vorbereitende Maßnahmen)

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

Laut Quelle: 2026-09-15T12:00:00+02:00

Auftraggeber

Stadt Garbsen Fachbereich 3 Abteilung 30 Zentrale Vergabestelle

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Die Stadt Garbsen plant im Zuge der G9-Erweiterung und dem damit zusammenhängenden, zusätzlichen 13. Jahrgang das bestehende Johannes-Kepler- Gymnasium in Garbsen um einen Anbau zu erweitern. In diesem Zuge werden nachstehende Leistungen ausgeschrieben: Grundleitungen und Tiefbau (Außenleitungen)

Einordnung

CPV-Codes
  • 45112000
  • 45231300
  • 45232150
  • 45232400
  • 45314320
NUTS-Codes
  • DE929
Erfüllungsort
  • Garbsen · DE929 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Johannes-Kepler-Gymnasium Ersatzbau - Grundleitungen und Tiefbau (vorbereitende Maßnahmen)

    Beschreibung

    Grundleitungen und Tiefbau (Außenleitungen) gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis, u.a.: Kernbohrungen, Wandschlitze, Durchbrüche, Erdarbeiten, Demontage Sanitäranlagen und Wärmeversorgungsanlagen, Grundleitungen Elektrotechnik Näheres siehe Leistungsverzeichnis.

    CPV-Codes
    • 45112000
    • 45231300
    • 45232150
    • 45232400
    • 45314320
    NUTS-Codes
    • DE929
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: bba3add7-0634-4caf-961e-9583a00e2c59.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.