Lieferung und Montage einer unterbrechungsfreien Stromhauptversorgung (USHV) im Elbtunnel Hamburg inklusive Wartungsvertrag für die gesamte Gewährleistungsdauer
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-10-07T10:00:00+02:00
- Auftraggeber
Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
- Art des Auftraggebers
Öffentliches Unternehmen
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (nachfolgend Auftraggeber genannt) schreibt die Bauleistung: "Lieferung und Montage einer unterbrechungsfreien Stromhauptversorgung (USHV) im Elbtunnel Hamburg inklusive Wartungsvertrag für den Gewährleistungszeitraum bis voraussichtlich zum 31.12.3033", gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis aus.
Einordnung
- CPV-Codes
- 45311000
- 45315100
- 50000000
- NUTS-Codes
- DE600
- Erfüllungsort
- Hamburg · DE600 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Lieferung und Montage einer unterbrechungsfreien Stromhauptversorgung (USHV) im Elbtunnel Hamburg inklusive Wartungsvertrag für die gesamte Gewährleistungsdauer
- Beschreibung
Folgende Hauptleistungen sind im Zuge des Bauvertrages vom Auftragnehmer (AN) auszuführen: 1. Lieferung USHV Die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation einer neuen USV-Hauptverteilung ist Bestandteil dieser Ausschreibung und wird im Rahmen der Grundinstandsetzung der Beleuchtung des Elbtunnels, Röhren 1 bis 4 gemäß Bauzeitenplan ausgeführt werden müssen. Die USV-Hauptverteilung dient der gesicherten Versorgung der sicherheits- und betriebsrelevanten Beleuchtungsanlagen im Bereich der Tunnelröhren sowie der zugehörigen Betriebs- und Lüfterbauwerke. Die Anlage ist so auszuführen, dass die geforderte Versorgungssicherheit, Verfügbarkeit und Betriebsfähigkeit der Beleuchtungsanlage während und nach Abschluss der Baumaßnahme gewährleistet ist. Die Leistung umfasst insbesondere die werk- und montageplanungsgerechte Herstellung und Zwischenlagerung beim Auftragnehmer bis zum Einbau. Lieferung, Aufstellung, den Anschluss sowie die betriebsfertige Inbetriebnahme der USV-Hauptverteilung einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen, Befestigungen, Verdrahtungen, Beschriftungen, Prüfungen und Dokumentationen. Der Bieter legt seinem Angebot einen Bauablaufplan (Angebotsterminplan) vor, der die Vertragsfristen und den Rahmenterminplan des Auftraggebers berücksichtigt. 2. Wartungsvertrag Der Leistungsumfang umfasst zudem einen Wartungsvertrag mit einer Laufzeit bis 31.12.2033 ab betriebsfertiger Inbetriebnahme und Endabnahme der Gesamtanlage. Die Wartung ist nach den Vorgaben des Wartungsvertrages sowie den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen und hat insbesondere regelmäßige Inspektionen, Funktionsprüfungen, vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Dokumentation der erbrachten Leistungen zu beinhalten. Ziel ist die dauerhafte Betriebsbereitschaft, Verfügbarkeit und Sicherheit der USV-Hauptverteilung während der Vertragslaufzeit. Es ist beabsichtigt, mit Zuschlagserteilung jeweils einen Vertrag für die Leistungsteile 1 und 2 zu schließen. Für die Leistungserbringung gilt die EU-VOB, wenn nichts abweichend geregelt ist.
- CPV-Codes
- 45311000
- 45315100
- 50000000
- NUTS-Codes
- DE600
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/b0ef8395-4c20-4f02-a88c-1682f1d456acBekanntmachung · application/xml · de
- https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMNMQA2/documentsVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: b0ef8395-4c20-4f02-a88c-1682f1d456ac.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.