Rahmenvereinbarung Ultratiefkühlschränke
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-23T12:00:00+02:00
- Auftraggeber
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ
- Art des Auftraggebers
Öffentliches Unternehmen
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Ja
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Rahmenvereinbarung Ultratiefkühlschränke
Einordnung
- CPV-Codes
- 39711110
- 39711120
- NUTS-Codes
- DED51
- Erfüllungsort
- Leipzig · DED51 · DE
- DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Ultratiefkühlschrank groß
- Beschreibung
Ultratiefkühlschrank groß
- CPV-Codes
- 39711120
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Los 2 · LOT-0002
- Titel
Ultratiefkühlschrank mittel
- Beschreibung
Ultratiefkühlschrank mittel
- CPV-Codes
- 39711120
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Los 3 · LOT-0003
- Titel
Ultratiefkühlschrank schmal
- Beschreibung
Ultratiefkühlschrank schmal
- CPV-Codes
- 39711120
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/a7c080d3-a27d-4a1c-9054-b252458c05ccBekanntmachung · application/xml · de
- https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a00f8d6add-1d2f3feeb87c0302Vergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: a7c080d3-a27d-4a1c-9054-b252458c05cc.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.