Verbesserung der Ladeinfrastruktur für die e-Mobilität
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-08T09:00:00+02:00
- Auftraggeber
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle Standort Rheine
- Art des Auftraggebers
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Los 1: Abz Duisburg Los 2: Abz Herne + Bauhof Herne Los3: Abz Friedrichsfeld Los 4: Abz Dorsten Los 5: Abz Datteln
Einordnung
- CPV-Codes
- 43000000
- 44000000
- 45000000
- 71000000
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Erfüllungsort
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
Verbesserung der Ladeinfrastruktur für die e-Mobilität
- Beschreibung
Los 1: Abz Duisburg Los 2: Abz Herne + Bauhof Herne Los3: Abz Friedrichsfeld Los 4: Abz Dorsten Los 5: Abz Datteln
- CPV-Codes
- 43000000
- 44000000
- 45000000
- 71000000
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/a577f93a-1fbd-40dc-8656-e2f0d5b66349Bekanntmachung · application/xml · de
- https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=883897Vergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: a577f93a-1fbd-40dc-8656-e2f0d5b66349.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.