Medizinische Gasversorgung
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-25T12:00:00+02:00
- Auftraggeber
SLK-Kliniken Heilbronn GmbH-Einkauf
- Art des Auftraggebers
Öffentliches Unternehmen
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Lieferung von medizinischen Gasen in Flaschen und als Tankversorgung
Einordnung
- CPV-Codes
- 24111500
- NUTS-Codes
- DE117
- DE118
- Erfüllungsort
- Bad Friedrichshall · DE118 · DE
- Heilbronn · DE117 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
Medizinische Gasversorgung
- Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von medizinischen Gasen in Flaschen sowie die Versorgung über Tankanlagen für die Standorte Heilbronn und Bad Friedrichshall. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die bedarfsgerechte, zuverlässige und rechtzeitige Bereitstellung bzw. Lieferung der erforderlichen medizinischen Gase einschließlich geeigneter Behältnisse, Tankbefüllungen, Logistik sowie erforderlicher Service- und Sicherheitsleistungen. Die Versorgung muss unter Beachtung der geltenden arzneimittel-, medizinprodukte-, arbeitsschutz- und sicherheitsrechtlichen Anforderungen erfolgen.
- CPV-Codes
- 24111500
- NUTS-Codes
- DE117
- DE118
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/9829ef5a-f2da-4d7f-a514-8ac1fdc42ee7Bekanntmachung · application/xml · de
- https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1a01f203250-6dd43c7a5c9556Vergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 9829ef5a-f2da-4d7f-a514-8ac1fdc42ee7.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.