26EU/26 Durchführung von Bestattungen für das Ordnungsamt - Rahmenvertrag (12/2026-11/2030)
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Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-15T10:15:00+02:00
- Auftraggeber
Stadt Trier
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Ja
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Gemäß den Bestimmungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz (BestG) haben die Erdbestattung und die Einäscherung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung zu erfolgen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vorrangig eine Einäscherung innerhalb dieser Frist zur Gefahrenabwehr durchzuführen, die bei Nichteinhaltung der genannten Frist durch die zuständige Ordnungsbehörde zu veranlassen ist. In Einzelfällen werden, insbesondere aus religiösen Gründen, Erdbestattungen durchgeführt. Da die Stadt Trier keine eigenen ausgebildeten Fachkräfte zur Durchführung von Bestattungen beschäftigt, bedient Sie sich hierzu der Dienste Dritter (= Bestattungsunternehmen). Die nachfolgende Ausschreibung zielt darauf ab, mit Wirkung vom 01.12.2026 einen Vertrag zwischen der Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Dezernenten für Bürgerdienste, Innenstadt und Recht, dieser vertreten durch das Ordnungsamt (= Auftraggeber, im folgenden AG) und einem Bestattungsunternehmen bzw. einer Bietergemeinschaft von Bestattungsunternehmen (=Auftragnehmer, im Folgenden AN) zur Durchführung von Bestattungen für die Dauer von vier Jahren abzuschließen.
Einordnung
- CPV-Codes
- 98371000
- NUTS-Codes
- DEB21
- Erfüllungsort
- Trier · DEB21 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
26EU/26 Durchführung von Bestattungen für das Ordnungsamt - Rahmenvertrag (12/2026-11/2030)
- Beschreibung
Gemäß den Bestimmungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz (BestG) haben die Erdbestattung und die Einäscherung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung zu erfolgen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vorrangig eine Einäscherung innerhalb dieser Frist zur Gefahrenabwehr durchzuführen, die bei Nichteinhaltung der genannten Frist durch die zuständige Ordnungsbehörde zu veranlassen ist. In Einzelfällen werden, insbesondere aus religiösen Gründen, Erdbestattungen durchgeführt. Da die Stadt Trier keine eigenen ausgebildeten Fachkräfte zur Durchführung von Bestattungen beschäftigt, bedient Sie sich hierzu der Dienste Dritter (= Bestattungsunternehmen). Die nachfolgende Ausschreibung zielt darauf ab, mit Wirkung vom 01.12.2026 einen Vertrag zwischen der Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Dezernenten für Bürgerdienste, Innenstadt und Recht, dieser vertreten durch das Ordnungsamt (= Auftraggeber, im folgenden AG) und einem Bestattungsunternehmen bzw. einer Bietergemeinschaft von Bestattungsunternehmen (=Auftragnehmer, im Folgenden AN) zur Durchführung von Bestattungen für die Dauer von vier Jahren abzuschließen.
- CPV-Codes
- 98371000
- NUTS-Codes
- DEB21
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 8c027184-442f-4ad4-a69d-e168e485aa42.
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