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26EU/26 Durchführung von Bestattungen für das Ordnungsamt - Rahmenvertrag (12/2026-11/2030)

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Eckdaten

Angebotsfrist

Laut Quelle: 2026-09-15T10:15:00+02:00

Auftraggeber

Stadt Trier

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Ja

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Gemäß den Bestimmungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz (BestG) haben die Erdbestattung und die Einäscherung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung zu erfolgen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vorrangig eine Einäscherung innerhalb dieser Frist zur Gefahrenabwehr durchzuführen, die bei Nichteinhaltung der genannten Frist durch die zuständige Ordnungsbehörde zu veranlassen ist. In Einzelfällen werden, insbesondere aus religiösen Gründen, Erdbestattungen durchgeführt. Da die Stadt Trier keine eigenen ausgebildeten Fachkräfte zur Durchführung von Bestattungen beschäftigt, bedient Sie sich hierzu der Dienste Dritter (= Bestattungsunternehmen). Die nachfolgende Ausschreibung zielt darauf ab, mit Wirkung vom 01.12.2026 einen Vertrag zwischen der Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Dezernenten für Bürgerdienste, Innenstadt und Recht, dieser vertreten durch das Ordnungsamt (= Auftraggeber, im folgenden AG) und einem Bestattungsunternehmen bzw. einer Bietergemeinschaft von Bestattungsunternehmen (=Auftragnehmer, im Folgenden AN) zur Durchführung von Bestattungen für die Dauer von vier Jahren abzuschließen.

Einordnung

CPV-Codes
  • 98371000
NUTS-Codes
  • DEB21
Erfüllungsort
  • Trier · DEB21 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    26EU/26 Durchführung von Bestattungen für das Ordnungsamt - Rahmenvertrag (12/2026-11/2030)

    Beschreibung

    Gemäß den Bestimmungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz (BestG) haben die Erdbestattung und die Einäscherung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung zu erfolgen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vorrangig eine Einäscherung innerhalb dieser Frist zur Gefahrenabwehr durchzuführen, die bei Nichteinhaltung der genannten Frist durch die zuständige Ordnungsbehörde zu veranlassen ist. In Einzelfällen werden, insbesondere aus religiösen Gründen, Erdbestattungen durchgeführt. Da die Stadt Trier keine eigenen ausgebildeten Fachkräfte zur Durchführung von Bestattungen beschäftigt, bedient Sie sich hierzu der Dienste Dritter (= Bestattungsunternehmen). Die nachfolgende Ausschreibung zielt darauf ab, mit Wirkung vom 01.12.2026 einen Vertrag zwischen der Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Dezernenten für Bürgerdienste, Innenstadt und Recht, dieser vertreten durch das Ordnungsamt (= Auftraggeber, im folgenden AG) und einem Bestattungsunternehmen bzw. einer Bietergemeinschaft von Bestattungsunternehmen (=Auftragnehmer, im Folgenden AN) zur Durchführung von Bestattungen für die Dauer von vier Jahren abzuschließen.

    CPV-Codes
    • 98371000
    NUTS-Codes
    • DEB21
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 8c027184-442f-4ad4-a69d-e168e485aa42.

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