Busbetriebsleistungen HTK 2026
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
HLB Hessenbus GmbH
- Art des Auftraggebers
Öffentliches Unternehmen
- Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Busbetriebsleistungen HTK
Einordnung
- CPV-Codes
- 60112000
- NUTS-Codes
- DE718
- Erfüllungsort
- DE718 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Los 1
- Beschreibung
Erbringung von Busbetriebsleistungen im Linien- und im freigestellten Schülerverkehr im Linienbündel HTK-Mitte / HTK-Nord
- CPV-Codes
- 60112000
- NUTS-Codes
- DE718
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Los 2 · LOT-0002
- Titel
Los 2
- Beschreibung
Erbringung von Busbetriebsleistungen im Linien- und im freigestellten Schülerverkehr im Linienbündel HTK-Mitte / HTK-Nord
- CPV-Codes
- 60112000
- NUTS-Codes
- DE718
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Los 3 · LOT-0003
- Titel
Los 3
- Beschreibung
Erbringung von Busbetriebsleistungen im Linien- und im freigestellten Schülerverkehr im Linienbündel HTK-Mitte / HTK-Nord
- CPV-Codes
- 60112000
- NUTS-Codes
- DE718
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/7e82a1d3-4fbb-4045-be4c-dec585a1917fBekanntmachung · application/xml · de
- https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y42M7NG/documentsVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 7e82a1d3-4fbb-4045-be4c-dec585a1917f.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.