Notfallsonographiegerät - portables Ultraschallgerät
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-08-25T11:30:00+02:00
- Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Ja
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Notfallsonographiegerät - portables Ultraschallgerät
Einordnung
- CPV-Codes
- 33112300
- 33124120
- NUTS-Codes
- DEA22
- Erfüllungsort
- Bonn · DEA22 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
Notfallsonographiegerät - portables Ultraschallgerät
- Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über "Notfallsonographiegeräte - portable Ultraschallgeräte" inklusive Schulungen mit einer Höchstmenge von jeweils 614 Stück. Die Mindestabnahmemenge beläuft sich auf 122 Stück Notfallsonographiegeräte und 122 Stück Schulungen. Es besteht kein Anspruch auf Abrufe über die Mindestabnahmemenge hinaus. Die Höchstmenge entspricht der Schätzmenge.
- CPV-Codes
- 33112300
- 33124120
- NUTS-Codes
- DEA22
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/7caaf3fc-1b0e-4839-8caf-135896644dedBekanntmachung · application/xml · de
- https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=874716Vergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 7caaf3fc-1b0e-4839-8caf-135896644ded.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.