Läuft

OV-Miltenberg-26

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

Laut Quelle: 2026-09-15T10:00:00+02:00

Auftraggeber

Landratsamt Miltenberg

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 23 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 12,8 Mio. Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 56.000 Quadratmetern, sowie die Bereitstellung von Tageskräften.

Einordnung

CPV-Codes
  • 90911200
NUTS-Codes
  • DE251
  • DE269
Erfüllungsort
  • DE251 · DE
  • DE269 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Unterhalts- und Grundreinigung

    Beschreibung

    15 Objekte mit rund 7,5 Mio. Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und ca. 37.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche sowie Tageskräften.

    CPV-Codes
    • 90911200
    NUTS-Codes
    • DE269
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 2 · LOT-0002

    Titel

    Unterhalts- und Grundreinigung

    Beschreibung

    8 Objekte mit rund 5,3 Mio. Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und ca. 19.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.

    CPV-Codes
    • 90911200
    NUTS-Codes
    • DE269
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 71ba2824-037b-4497-8ad5-e1f3330e9bfe.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.