Status unbekannt

Neubau AWS Betriebshof im Bruno-Jacoby-Weg Stuttgart - Planung von Verkehrsanlagen / Freianlagen

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert

ab 230.000,00 EUR (geschätzt)

Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Gegenstand & Ziel des Verfahrens: Ziel der Beauftragung eines Verkehrsplanungsbüros ist die Planung und Herstellung der Verkehrs- und Außenanlagen rund um das AWS-Betriebsgebäude im Bruno-Jacoby-Weg in Stuttgart. Die Planungsleistungen umfassen sämtliche Verkehrsflächen und Außenanlagen, einschließlich der Entwässerung der versiegelten Flächen und die Restflächen mit Begleitgrün. Erforderlich sind auch Regenwasser-Retentionsflächen sowie im Bereich für Schwerlastverkehr taugliche Oberflächen. Dazu gehört auch die Parkgarage im Erdgeschoss mit ca. 36 Stellplätzen für AWS-LKW. Derzeit befinden sich auf dem Flurstück die Gebäude der Feuer- und Rettungswache 5. Diese sind für die Nutzung der AWS unbrauchbar und sollen rückgebaut werden. Zudem befindet sich ein neuer Bebauungsplan in Aufstellung. Beim neuen Standort im Bruno-Jacoby-Weg werden folgende Betriebseinrichtungen der AWS berücksichtigt: Ein Verwaltungs-Neubau für ca. 214 Mitarbeiter mit Büroflächen, Lager, und Technik sowie einer Kantine mit Aufwärmküche. Die DRK-Bereitschaft mit zusätzlichen 60 Mitarbeitern und 6 Fahrzeugen. Der Neubau einer voll umhausten Fahrzeughalle für LKW-Stellplätze (Betriebsfahrzeuge), Transporter-Stellplätze, PKW Stellplätze und Lagerflächen. Im Erdgeschoss sollen alle Betriebsfahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge, Schneeräumfahrzeuge) nach dem Münchner Modell abgestellt werden. In der Umgebung des Grundstücks befindet sich Gewerbe-, aber auch Wohnnutzung. Daher sind besondere Vorkehrungen zum Immissionsschutz erforderlich. Auf Basis einer vorhergehenden Machbarkeitsstudie wurden bereits eine schalltechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro SoundPLAN GmbH und eine Geruchsimmissionsprognose durch das Ingenieurbüro Müller-BBM GmbH erstellt. Die Baumaßnahmen des zu vergebenen Auftrags für die Verkehrsplanung betreffen folgende Flächen: Hoffläche (Abrollcontainer/Muldencontainer, Salzsilo, …) Überdachte Fläche (Waschplatz, Abrollcontainer/Muldencontainer, Lager, LKW-Stellplätze, …) Grünfläche (Randstreifen, nicht überbaute Pufferzone zu Wohnungsbau) Die anrechenbaren Kosten werden mit ca. 1,8 Mio. Euro netto veranschlagt. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Verkehrsanlagen: KG 200 ca. 130.000 € KG 300 ca. 970.000 € KG 400 ca. 190.000 € Ingenieurbau: KG 300 ca. 270.000 € KG 400 ca. 70.000 € Freianlagen: KG 500 ca. 160.000 € Für das Leistungsbild Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Freianlagen sucht die Landeshauptstadt Stuttgart nun im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein geeignetes Büro. Auftragsgegenstand: Der Bietende, welcher nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht, soll mit der Weiterplanung und Ausführung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 4 (§47 Leistungsbild Verkehrsanlagen), Abschnitt 3 (§43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und Abschnitt 2 (§39 Leistungsbild Freianlagen), jeweils für die Leistungsphasen 1 bis 9 beauftragt werden. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügtem Mustervertrag zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmende ist verpflichtet alle Leistungen vollumfänglich zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungen besteht nicht.

Einordnung

CPV-Codes
  • 71322500
NUTS-Codes
  • DE111
Erfüllungsort
  • Stuttgart Degerloch · DE111 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Vergabe von Leistungen für die Planung von Verkehrsanlagen / Freianlagen nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 4, §47 Leistungsbild Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1-9, HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 3, §43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-9 und HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 2, §39 Leistungsbild Freianlagen, Leistungsphasen 1-9

    Beschreibung

    1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebotsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erstellung je eines Erstangebots. c) Bietergespräch Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 175 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart. Jede Stufe steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber die Stufe schriftlich abruft. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller oder einzelner Stufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen einer Stufe unverzüglich auszuführen, wenn der Auftraggeber den Auftrag für die Stufe erteilt. Näheres regelt der Vertrag bzw. die allgemeinen Vertragsbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart (AVBS).

    CPV-Codes
    • 71322500
    NUTS-Codes
    • DE111
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 70c4b569-6169-4482-8de9-366c3c6babda.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.