Läuft

Rahmenvertrag für Wartung, Support und Weiterentwicklung der bei IT.NRW bestehenden Jitsi-Umgebung

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

Laut Quelle: 2026-09-18T12:00:00+02:00

Auftraggeber

Landesbetrieb Information und Technik NRW

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Rahmenvertrag für Wartung, Support sowie Weiterentwicklung einer bestehenden Jitsi-Umgebung einschließlich des dazugehörigen Managementsystems

Einordnung

CPV-Codes
  • 72000000
NUTS-Codes
  • DEA11
Erfüllungsort
  • Düsseldorf · DEA11 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Rahmenvertrag für Wartung, Support und Weiterentwicklung der bei IT.NRW bestehenden Jitsi-Umgebung

    Beschreibung

    Der Auftragnehmer übernimmt auf Abruf Dienstleistungen zur Wartung, zum Support und zur Weiterentwicklung der bestehenden Jitsi-Umgebung des Auftraggebers einschließlich des vorgelagerten Managementsystems. Die Leistungen umfassen insbesondere Analyse, Beratung, Konfiguration, Fehlerbehebung, Sicherheitsbewertung, Patch- und Releasemanagement, Dokumentation, Unterstützung bei Betriebsprozessen sowie die Weiterentwicklung und Integration angrenzender Systeme.

    CPV-Codes
    • 72000000
    NUTS-Codes
    • DEA11
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 6bc31f2e-de9e-4e1f-ae60-b4a3c1fe9b55.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.