Entsorgung von Siedlungsabfällen
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-15T10:00:00+02:00
- Auftraggeber
Stadtreinigung Hamburg AöR
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Ja
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Übernahme, ggf. der Transport sowie die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Siedlungsabfällen (Hausmüll, hausmüllähnliche und weitere Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Straßenkehricht, Marktabfälle und weitere Abfallarten), die im Wesentlichen in den östlichen Hamburger Stadtgebieten anfallen.
Einordnung
- CPV-Codes
- 90510000
- NUTS-Codes
- DE600
- Erfüllungsort
- Hamburg · DE600 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
Entsorgung von Siedlungsabfällen
- Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Übernahme, ggf. der Transport sowie die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Siedlungsabfällen (Hausmüll, hausmüllähnliche und weitere Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Straßenkehricht, Marktabfälle und weitere Abfallarten), die im Wesentlichen in den östlichen Hamburger Stadtgebieten anfallen.
- CPV-Codes
- 90510000
- NUTS-Codes
- DE600
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/6737e0b4-ce39-4cd3-a1cf-b918f069c8ebBekanntmachung · application/xml · de
- https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/156661Vergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 6737e0b4-ce39-4cd3-a1cf-b918f069c8eb.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.