Rahmenvereinbarung über die Wachdienstleistungen für die Stadtbibliothek Stuttgart
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-14T12:00:00+02:00
- Auftraggeber
Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Ja
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Rahmenvereinbarung über die Wachdienstleistungen für die Stadtbibliothek Stuttgart
Einordnung
- CPV-Codes
- 79710000
- 79713000
- 79714000
- NUTS-Codes
- DE111
- Erfüllungsort
- Stuttgart · DE111 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
Rahmenvereinbarung über die Wachdienstleistungen für die Stadtbibliothek Stuttgart
- Beschreibung
Vertragslaufzeit: 01.02.2027, jedoch frühestens ab Zuschlagserteilung, bis zum 31.01.2029. Optionen: 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Die Verlängerungsoption wird seitens des Auftraggebers mindestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich ausgesprochen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und endet am 31.01.2031.
- CPV-Codes
- 79710000
- 79713000
- 79714000
- NUTS-Codes
- DE111
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://lhs-vpbw.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19fd207c939-15ebed0f121300b7Vergabeunterlage
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/5ef142b6-8133-48b3-bad7-45c7cc8790d1Bekanntmachung · application/xml · de
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 5ef142b6-8133-48b3-bad7-45c7cc8790d1.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.