Lieferung und Installation Imprivata Lizenzen
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Universitätsklinikum Regensburg AöR
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Lieferung von Lizenzen des Herstellers Imprivata sowie Dienstleistung für Installation und Customizing durch einen zertifizierten Premierpartner.
Einordnung
- CPV-Codes
- 48000000
- NUTS-Codes
- DE232
- Erfüllungsort
- Regensburg · DE232 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Lieferung und Installation Imprivata Lizenzen
- Beschreibung
Das Universitätsklinikum Regensburg setzt Imprivata uIGA bereits produktiv als zentrale Plattform für die automatisierte Verwaltung von Identitäten und Berechtigungen innerhalb der Joiner-, Mover- und Leaver-Prozesse ein. Gegenstand der beabsichtigten Vergabe ist die Beschaffung und Implementierung von Imprivata Enterprise Access Management einschließlich Lizenzen, Schnittstellenkonfiguration, Wartung und Support.
- CPV-Codes
- 48000000
- NUTS-Codes
- DE232
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/48813c41-008b-452c-9d98-797b2b42f9ebBekanntmachung · application/xml · de
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 48813c41-008b-452c-9d98-797b2b42f9eb.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.