Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - Hauptstraßenbau in Falkensee - Hansastraße zwischen Ringpromenade und Nauener Straße
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Stadt Falkensee
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Planungsleistungen für die Verkehrsanlage Hansastraße zwischen Ringpromenade und Nauener Straße
Einordnung
- CPV-Codes
- 71322500
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Erfüllungsort
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - Hauptstraßenbau in Falkensee - Hansastraße zwischen Ringpromenade und Nauener Straße
- Beschreibung
Planungsleistungen für Verkehrsanlagen über Leistungsphase 2 und 3 sowie einer optionalen Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 8 und besondere Leistungen
- CPV-Codes
- 71322500
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/46f5551f-0a74-45ac-a971-4ef93014ab2bBekanntmachung · application/xml · de
- https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXT9YYDYT1ZETQWG/documentsVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 46f5551f-0a74-45ac-a971-4ef93014ab2b.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.