Airborne Laserscanning Kampagne 2026 /2027
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-17T12:00:00+02:00
- Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Landesweite Airborne Laserscanning Kampagne 2026 /2027 aufgeteilt in 2 Lose
Einordnung
- CPV-Codes
- 71354200
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Erfüllungsort
- DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
Airborne Laserscanning Kampagne Winter 2026/27 für die Teilbereiche 05 + 06
- Beschreibung
mit einer Gesamtfläche von 2.412 qkm
- CPV-Codes
- 71354200
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Los 2 · LOT-0002
- Titel
Airborne Laserscanning Kampagne Winter 2026/27 für den Teilbereich 02
- Beschreibung
mit einer Gesamtfläche von 1.438 qkm
- CPV-Codes
- 71354200
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/3e6d3ef1-6db7-4505-ae52-86d5a414df59Bekanntmachung · application/xml · de
- https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19fea1e5edd-445a2ce1c84d40ceVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 3e6d3ef1-6db7-4505-ae52-86d5a414df59.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.