Läuft

Rahmenvereinbarung - Hochleistungsrechner

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

Laut Quelle: 2026-09-08T10:30:00+02:00

Auftraggeber

Universitätsklinikum Aachen AöR

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert

ab 4.000.000,00 EUR (geschätzt)

Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Ja

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Rahmenvereinbarung - Hochleistungsrechner

Einordnung

CPV-Codes
  • 30211100
NUTS-Codes
  • DEA2D
Erfüllungsort
  • Aachen · DEA2D · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Rahmenvereinbarung - Hochleistungsrechner

    Beschreibung

    Die Uniklinik RWTH Aachen (UKA) schreibt eine Rahmenvereinbarung i.S. § 21 der Vergabeverordnung (VgV) für Lieferung und Leistungen zur Bereitstellung von einer auf Grafikprozessoren (GPU) gestützten Hochleistungsrechnen (HPC)-Infrastruktur zur Entwicklung und Anwendung von Algorithmen der künstlichen Intelligenz in der computergestützten Pathologie aus. Die Infrastruktur muss dabei aus den folgenden drei Komponenten bestehen: (1) GPU-Systeme als Berechnungseinheiten, (2) Speicherserver als Speichereinheiten, sowie (3) eine InfiniBand-Vernetzung zur Datenübertragung. Der Auftragnehmer (AN) muss die Hard- und Software liefern, das Gesamtsystem erstellen, die Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems bei dem Auftraggeber (AG) herbeiführen, und den Systemservice übernehmen.

    CPV-Codes
    • 30211100
    NUTS-Codes
    • DEA2D
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 3640aa80-a6f9-43bc-b3dc-2ccece38c544.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.