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Spektrales Durchflusszytometer mit drei Lasern

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

Laut Quelle: 2026-08-27T12:00:00+02:00

Auftraggeber

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
Veröffentlicht
Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Spektrales Durchflusszytometer mit drei Lasern Auftragsgegenstand ist die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung eines Spektrales Durchflusszytometer mit drei Lasern einschließlich der Leistungsbestandteile wie in § 4 des Vertragsentwurfs (Anlage der Vergabeunterlagen) beschrieben.

Einordnung

CPV-Codes
  • 38000000
NUTS-Codes
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Erfüllungsort
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Spektrales Durchflusszytometer mit drei Lasern

    Beschreibung

    Spektrales Durchflusszytometer mit drei Lasern Auftragsgegenstand ist die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung eines Spektrales Durchflusszytometer mit drei Lasern einschließlich der Leistungsbestandteile wie in § 4 des Vertragsentwurfs (Anlage der Vergabeunterlagen) beschrieben.

    CPV-Codes
    • 38000000
    NUTS-Codes
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 332ddb3a-2988-4fcf-ab69-27045881668f.

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Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.