KiK Inbetriebnahme-Unterstützung Kinderklinik
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Universitätsklinikum Essen AÖR
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung sind Inbetriebnahme-Managementleistungen für den Neubau "KIK". Zielstellung der Leistungen ist die proaktive technische Unterstützung des AG bei der technischen Inbetriebnahme und der baubehördlichen Abnahme des Bauvorhabens sowie die Leitung von übertragenen Bauherrenaufgabenbei der Gesamtinbetriebnahme des Projekts innerhalb der angestrebten Terminvorstellungen des AG.
Einordnung
- CPV-Codes
- 71630000
- NUTS-Codes
- DEA13
- Erfüllungsort
- Essen · DEA13 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0001
- Titel
KiK Inbetriebnahme-Unterstützung Kinderklinik
- Beschreibung
Technische Beratungs-, Unterstützungs- und Inbetriebnahme-Managementleistungen für das Bauvorhaben KIK im Hinblick auf dessen Gesamtinbetriebnahme. Weitere Angaben in den Vergabeunterlagen
- CPV-Codes
- 71630000
- NUTS-Codes
- DEA13
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/2599b664-d82a-4499-b7f6-3f946a767ba4Bekanntmachung · application/xml · de
- https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYADYYZ8PQDQ/documentsVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 2599b664-d82a-4499-b7f6-3f946a767ba4.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.