Erschließung Baugebiet Rott am Wald West - Erschließungsarbeiten
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-15T14:00:00+02:00
- Auftraggeber
Stadt Eggenfelden
- Art des Auftraggebers
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Straßen-, Tiefbau-, Wasserleitungs- und Kanalbauarbeiten Erschließung Baugebiet Rott am Wald West - Erschließungsarbeiten
Einordnung
- CPV-Codes
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- NUTS-Codes
- DE2
- Erfüllungsort
- 84307 Eggenfelden · DE2 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
Erschließung Baugebiet Rott am Wald West - Erschließungsarbeiten
- Beschreibung
Straßen-, Tiefbau-, Wasserleitungs- und Kanalbauarbeiten Erschließung Baugebiet Rott am Wald West - Erschließungsarbeiten
- CPV-Codes
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- NUTS-Codes
- DE2
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/25742114Bekanntmachung · application/xml
- https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/852d1c4f-539c-4955-bbe5-4961fabbef4aVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25742114.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.