Rahmenvereinbarung über die Herstellung, Lieferung und Montage von Urnenwandsystemen für die Friedhöfe der Gemeinde Simmerath
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-24T11:00:00+02:00
- Auftraggeber
Gemeinde Simmerath - Der Bürgermeister
- Art des Auftraggebers
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Rahmenvereinbarung über die Herstellung, Lieferung und Montage von Urnenwandsystemen für die Friedhöfe der Gemeinde Simmerath
Einordnung
- CPV-Codes
- 45215400
- NUTS-Codes
- DEA
- Erfüllungsort
- 52152 Simmerath · DEA · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
Rahmenvereinbarung über die Herstellung, Lieferung und Montage von Urnenwandsystemen für die Friedhöfe der Gemeinde Simmerath
- Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Herstellung, Lieferung und Montage von Urnenwandsystemen für die Friedhöfe der Gemeinde Simmerath
- CPV-Codes
- 45215400
- NUTS-Codes
- DEA
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/25737376Bekanntmachung · application/xml
- https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYZYW1CVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25737376.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.