Baumkontrolle und -pflegearbeiten mittels Hubarbeitsbühne Mainz 2027
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-11T10:30:00+02:00
- Auftraggeber
Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf
- Art des Auftraggebers
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Baumkontrolle und -pflegearbeiten mittels Hubarbeitsbühne Mainz 2027 Baumkontrolle und -pflegearbeiten mittels Hubarbeitsbühne Mainz 2027
Einordnung
- CPV-Codes
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- NUTS-Codes
- DEB
- Erfüllungsort
- 55116 Mainz · DEB · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
Baumkontrolle und -pflegearbeiten mittels Hubarbeitsbühne Mainz 2027
- Beschreibung
Baumkontrolle und -pflegearbeiten mittels Hubarbeitsbühne Mainz 2027 Baumkontrolle und -pflegearbeiten mittels Hubarbeitsbühne Mainz 2027
- CPV-Codes
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- NUTS-Codes
- DEB
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/25737090Bekanntmachung · application/xml
- https://www.subreport-elvis.de/download/bund/E12424143/1787224922876/bekanntmachung.pdfVergabeunterlage
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25737090.
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- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.