BLB NRW / NL DO / JVA Schwerte / (WE1398) / DO,MW,JVA Schw, Umbau Teek zu Duschen / Fliesenarbeiten / 010-26-00268
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
Laut Quelle: 2026-09-17T09:00:00+02:00
- Auftraggeber
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund
- Art des Auftraggebers
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
- Veröffentlicht
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
BLB NRW / NL DO / JVA Schwerte / (WE1398) / DO,MW,JVA Schw, Umbau Teek zu Duschen / Fliesenarbeiten / 010-26-00268
Einordnung
- CPV-Codes
- 45431000
- NUTS-Codes
- DEA
- Erfüllungsort
- 58239 Schwerte · DEA · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
Los 1 · LOT-0000
- Titel
BLB NRW / NL DO / JVA Schwerte / (WE1398) / DO,MW,JVA Schw, Umbau Teek zu Duschen / Fliesenarbeiten / 010-26-00268
- Beschreibung
BLB NRW / NL DO / JVA Schwerte / (WE1398) / DO,MW,JVA Schw, Umbau Teek zu Duschen / Fliesenarbeiten / 010-26-00268
- CPV-Codes
- 45431000
- NUTS-Codes
- DEA
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
- Verlinkte Dokumente
- https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXDYY80W8P4Vergabeunterlage
- https://oeffentlichevergabe.de/api/notices/25732102Bekanntmachung · application/xml
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25732102.
Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.